Einmal im Jahr das Geschlecht ändern? Schützt unsere Jugend!

Bereits 14-Jährige sollen nach dem Willen der Ampelregierung einmal pro Jahr ihr Geschlecht ändern können. Dabei sollen sich die Jugendlichen sogar gerichtlich gegen Bedenken eines Elternteils durchsetzen können. Nicht einmal eine verpflichtende Beratung zu den Gefahren einer Geschlechtsumwandlung soll vorgeschrieben werden, berichtet aktuell die WELT.

Wir halten diese Pläne für äußerst bedenklich. Der Kinder- und Jugendschutz wird hier komplett ausgehebelt. Laut Prof. Dr. Jorge Ponseti (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) legt sich die pubertätsbedingte Vorstellung, im falschen Körper zu sein, im späteren Leben in neun von zehn Fällen.

Pubertätsblocker und chirurgische Eingriffe können aus diesem Grunde schwerwiegende seelische Schäden nach sich ziehen. Transsexuelle haben immerhin ein fünfmal häufigeres Suizid-Risiko. Viele andere europäische Länder rudern deshalb beim Thema Geschlechtsumwandlungen wieder zurück. Das fordern wir auch für Sachsen und haben den Antrag gestellt: „Kinderschutz stärken: Pubertätsblocker und Werbung für Geschlechtsumwandlungen untersagen“ (7/13867).

 

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