Erzwungenes Arbeitsverbot: Entschädigung für 78.000 Anträge muss schnellstens fließen

Rund 78.000 Anträge von Unternehmen auf Entschädigung wegen angeordneter Corona-Quarantäne ihrer Beschäftigten sind von den Behörden noch nicht bearbeitet worden. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern, weil die Regierung das eingesetzte Personal aktuell um 55 Mitarbeiter reduzierte.

Frank Peschel, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Hunderttausende Sachsen mussten zu Hause bleiben, obwohl sie sich gesund fühlten. Das verursachte bei den Unternehmen Umsatzeinbußen in Millionenhöhe. Seit über zwei Jahren ist das Problem bekannt. Es ist nicht akzeptabel, dass die Behörden die Anträge derart schleppend bearbeiten.

Neben der schnellen Auszahlung muss das Corona-Unrecht aufgearbeitet werden. Es darf in Sachsen nie wieder Lockdowns geben, die großen wirtschaftlichen Schaden anrichten, aber keine erkennbaren Vorteile bringen. Viele kritische Wissenschaftler hatten vor dieser autoritären Maßnahme gewarnt und wurden mundtot gemacht.

Zahlreiche Länder beendeten vorzeitig die fehlgeleitete Lockdown-Politik. Schweden verzichtete sogar ganz auf Lockdown und Maskenpflicht. Diese Beispiele zeigen, wie schädlich der sächsische Weg war.“

 

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