Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz vollständig in Kraft. Das heißt: Von nun an ist es ohne Gutachten und ärztliche Expertise möglich, das Geschlecht und den Vornamen einmal im Jahr zu wechseln. Selbst Jugendlichen ist das – gegen den Willen ihrer Eltern – gestattet.
In Sachsen gibt es dazu bereits über 1.000 Anmeldungen. Die meisten davon entfallen mit 676 auf Leipzig.
Wir meinen: Es gibt nur zwei Geschlechter! Die Möglichkeit zum jährlichen Geschlechtertausch ist ein schwerwiegender Fehler. Das Gesetz dürfte sich als Katalysator für Geschlechtsumwandlungen – gerade bei Minderjährigen – erweisen. In neun von zehn Fällen bereuen die jungen Betroffenen die Änderung ihres Geschlechts später. Zudem treten bei den Geschlechts-OPs sehr häufig Komplikationen auf.
Trotzdem hatte Sachsens Staatsregierung das Gesetz im Bundesrat durch eine Enthaltung mitgetragen. Im Sächsischen Landtag hatte zuvor bei einer Anhörung Prof. Dr. Jorge Ponseti vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein vor Geschlechtsänderungen gewarnt.