Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer „Chatkontrolle 2.0“. Die Beratungen dazu starten im September
Die sächsische AfD-Fraktion fordert die Staatsregierung mit einem Antrag (Drs. 8/4567) dazu auf, die anlasslose, automatisierte Überwachung der Bürger entschieden abzulehnen.
Zu diesem Antrag fand am 31. August im Medienausschuss des Landtages eine Anhörung von Sachkundigen statt.
Dazu erklärt Torsten Gahler, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Die AfD hat für ihren Antrag zur Ablehnung der Chatkontrolle viel Unterstützung von den Experten erhalten. Die geplante Chatkontrolle stellt die Bürger unter Generalverdacht. Dazu darf es nicht kommen.
Es ist richtig, Kinder zu schützen. Wer Kinder schützen will, muss jedoch gerade vertrauensvolle Gesprächskanäle aufrechterhalten. Eine Totalüberwachung der privaten Kommunikation schadet deshalb auch potentiellen oder tatsächlichen Missbrauchsopfern.
Wie wir heute von mehreren Experten gehört haben, darf die anlasslose Überwachung privater Gespräche nicht zum Normalfall werden. Hochproblematisch ist zudem die Fehlerquote. In bis zu zwölf Prozent der Fälle komme es zu einem Fehlalarm, hieß es heute von Seiten der Experten.
Ebenso bestätigten die Experten die Befürchtung der AfD, dass die Chatkontrolle zweckentfremdet werden könnte, um nicht nur gegen sexuellen Kindesmissbrauch vorzugehen.
Zum Schutz der Meinungsfreiheit muss deshalb die Staatsregierung von CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer die geplante Chatkontrolle 2.0 ablehnen.“

