Als Möglichkeit der Wiedergutmachung sieht die deutsche Strafprozeßordnung unter anderem die Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung vor (§ 153a StPO). Wie eine Kleine Anfrage (Drs. 7/9988) des rechtspolitischen Sprechers der sächsischen AfD-Fraktion, Dr. Volker Dringenberg, zeigt, flossen über diese Regelung allein im Jahr 2021 insgesamt 3,585 Millionen Euro.
Problematisch dabei: Dieses Geld landet nicht nur bei lobenswerten und tatsächlich gemeinnützigen Vereinen in den Bereichen Sport, Medizin, Tierschutz und Kultur. Lobbygruppen wie PRO ASYL, die Amadeu Antonio Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe werden darüber genauso gefördert wie linksextremistisch beeinflusste Vereine wie das AJZ Chemnitz. Das AJZ erhielt über Geldauflagen seit 2015 insgesamt 25.270 Euro.
Dazu erklärt Dr. Volker Dringenberg:
„Während Geldauflagen an das AJZ gereicht wurden, fanden dort ein Militanz-Workshop statt und man diskutierte ernsthaft, wie man ‚die Logistik des Kapitals lahmlegen‘ könne. Diese Beispiele zeigen: Das AJZ zählt eindeutig zu den Knotenpunkten des Linksextremismus in Sachsen.
Ein solcher Verein darf weder staatliche Fördergelder erhalten noch ist es in Ordnung, ihn als gemeinnützig führen zu können.
Der Grundgedanke einer Geldauflage ist es, als Wiedergutmachung einem allgemein anerkannten, sinnvollen Zweck zu dienen. Deshalb muss es ausgeschlossen sein, dass diese Gelder bei windigen Lobbygruppen und radikalen politischen Vereinen landen.“