Gesetzliche Arbeitspflicht für Asylbewerber endlich flächendeckend umsetzen!

Im Asylbewerberleistungsgesetz ist unmissverständlich geregelt, dass „Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden“.

Einfacher ausgedrückt: Statt einen Putzdienst zu engagieren, ist es den Asylbewerbern zuzumuten, die Asylunterkünfte selbst zu reinigen.

Außerdem heißt es im Gesetz: „Im Übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient.“

Wie AfD-Anfragen (Drs. 8/4055) aufdeckten, werden in Sachsen jedoch nur in Ausnahmefällen Arbeitsgelegenheiten angeboten.

Deshalb beantragt die AfD-Fraktion (Drs. 8/3964) die flächendeckende Umsetzung der gesetzlich verankerten Arbeitspflicht für Asylbewerber.

Dazu erklärt Sebastian Wippel:

„In Chemnitz wurden im Jahr 2024 insgesamt 141 Asylbewerber zur Arbeit verpflichtet und es gab 105 Sanktionen für Verweigerer. Die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme war also leider nur sehr gering ausgeprägt.

Die falsche Schlussfolgerung daraus ist es, deshalb die Arbeitsgelegenheiten weitestgehend zu streichen. Genau das ist in diesem Jahr geschehen.

Die richtige Schlussfolgerung muss lauten, die Arbeitspflicht durchzusetzen und Verweigerern klar zu signalisieren, dass es in Deutschland kein Recht auf staatlich finanzierte Faulheit gibt. Nur wer arbeitet, hat unsere Gastfreundschaft verdient.“

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