Vorsicht, Post aus Sachsen! Die Sonntagskolumne von Jörg Urban
Liebe Freunde, liebe Leser,
die Bundesrepublik Deutschland entwickelt sich immer mehr zum Gesinnungsstaat.
Im Gegensatz zu einem Rechtsstaat, in dem es Chancengleichheit und Meinungsfreiheit gibt, belohnt der Gesinnungsstaat diejenigen, die regierungstreu sind, und bestraft alle oppositionellen Stimmen.
Der 5. Oktober 2023 ist leider zu einem Meilenstein auf dem Weg zu einem Gesinnungsstaat geworden. Was geschah an diesem Tag?
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier aus Dresden versuchte sich vor dem Bundesgerichtshof gegen die grüne, sächsische Justizministerin Katja Meier zu wehren. Ihr Haus hatte Maiers Versetzung in den Ruhestand durchsetzen können, obwohl ihm eine Rückkehr in sein früheres Dienstverhältnis als Richter gesetzlich zusteht.
Es zählt schließlich zu den wichtigsten Errungenschaften der Demokratie, dass Abgeordnete ihr Mandat frei ausüben können. Um das zu gewährleisten, dürfen ihnen keine beruflichen Nachteile durch eine frühere Tätigkeit im Parlament entstehen. Die Grundlage dafür legte übrigens der konservative Philosoph Edmund Burke im Jahre 1774.
Mit dieser fast 250-jährigen Tradition brach nun am 5. Oktober der Bundesgerichtshof, indem er Jens Maier untersagte, in seinen alten Beruf zurückkehren zu dürfen. Die sächsische Justizministerin bejubelte das als „bedeutenden Tag für unseren Rechtsstaat“. In Wirklichkeit ist es ein Schritt in Richtung DDR 2.0.
Besonders erschreckend ist die offizielle, für jedermann einsehbare Begründung des Bundesgerichtshofs. Er schreibt, man dürfe Richtern ausnahmsweise die Rückkehr verweigern, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen.
Das unterstütze ich selbstverständlich. Ein Richter, der zur gewaltsamen Zerstörung unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung aufrufen würde, wäre tatsächlich untragbar. Jens Maier hingegen wäre niemals auf solche Ideen gekommen und ihm wurde es auch nicht vorgeworfen.
Der Bundesgerichtshof machte es sich viel einfacher. Das Berufsverbot für Jens Maier begründete er mit der „herausgehobenen Stellung bei einer politischen Gruppierung“, welche „die Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates ablehnt“.
Diese Argumentation ist nicht nur eine riesengroße Frechheit. Sie ist ein Einfallstor für willkürliche Kündigungen gegenüber Polizisten, Lehrern und Mitarbeitern der Justiz, die sich oppositionell betätigen wollen.
Die Unterstellung, die AfD würde das Grundgesetz ablehnen, ist durch nichts gedeckt. In der Corona-Zeit war es die AfD, die an die Grundrechte erinnerte, während sich die Regierung gegen die Verfassung stellte. Ebenso ist es die AfD, die sich für mehr Demokratie durch Volksentscheide einsetzt und so die Hinterzimmer-Klüngelei der Altparteien beenden will.
Wenn der Bundesgerichtshof all das ignoriert, muss er sich den Vorwurf fehlender Neutralität gefallen lassen. Anscheinend wollte er sich mit seiner Entscheidung im Fall Jens Maier mit der Regierung gutstellen. Genau damit beschädigt der Bundesgerichtshof jedoch die dringend erforderliche Gewaltenteilung.
Es sind bedauerlicherweise nicht nur die Grünen, die sich einen Gesinnungsstaat wünschen. Der sächsische CDU-Innenminister Armin Schuster hat vor einigen Monaten einen „Verfassungstreue-Check“ vorgestellt, der ebenfalls auf einen inakzeptablen Gesinnungs-TÜV für angehende Beamte hinausläuft.
Nach Schusters Willen soll das intransparent arbeitende und ihm unterstellte „Landesamt für Verfassungsschutz“ verdachtsunabhängig alle angehenden Polizisten und Justizmitarbeiter durchleuchten.
Der Verfassungsschutz, der schon lange ein Regierungsschutz ist, besitzt allerdings überhaupt keine rechtliche Legitimation, über Einstellungen zu entscheiden. Seine Arbeit besteht meistens darin, das Internet zu durchforsten. Es genügt somit eine anonyme und noch dazu womöglich falsche Denunziation, um ganze Karrieren zu zerstören. Das erinnert unweigerlich an die Stasi, obwohl sie noch mehr Möglichkeiten hatte.
Der Fall Jens Maier zeigt erneut, dass die Gewaltenteilung, die Meinungsfreiheit und alle anderen Grundrechte vor allem von der Regierung bedroht, eingeschränkt und ausgehebelt werden.
Dagegen müssen wir uns mit sämtlichen friedlichen Mitteln wehren, denn eine dritte Diktatur auf deutschem Boden darf nicht einmal im Ansatz entstehen.
In diesem Sinne: Solidarität mit Jens Maier! Gegen politisch motivierte Berufsverbote! Und: Für Demokratie und Freiheit!
Bis nächsten Sonntag,
Ihr Jörg Urban