Grenzkontrollen: Einreiseverweigerungen sind rechtlich möglich!

In den letzten Tagen wurde in zahlreichen deutschen Medien berichtet, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen untersagt.

Dazu erklärt der europapolitische Sprecher, Dr. Joachim Keiler:

„Die Berichterstattung über das EuGH-Urteil grenzt an Fake News. Denn der Gerichtshof erklärt in seiner Pressemitteilung vom 21. September klipp und klar, dass ‚Einreiseverweigerungen‘ erlassen werden können. Ebenso seien ‚zwangsweise Abschiebungen‘ als ‚letztes Mittel‘ erlaubt. Sofern Migranten eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen, dürfen sie auch bis zur Abschiebung inhaftiert werden.

Es ist mir vollkommen schleierhaft, wie man aus einer solchen Pressemitteilung, sofern man sie vollständig gelesen hat, ableiten kann, Zurückweisungen seien verboten. Das Gegenteil ist der Fall: Das sogenannte Dublin-Verfahren sieht ausdrücklich vor, Asylverfahren im ersten europäischen Staat durchzuführen.

Die Staaten mit Außengrenze können ebenfalls sehr einfach zurückweisen: Mit einem Urteil vom 6. August 2023 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass Griechenland syrische Migranten zusammen mit der Grenzwache Frontex in die Türkei rücküberstellen darf (Az. T 600/21).

Daher bleiben wir bei unseren Forderungen: Die Bundespolizei darf kein Empfangskomitee für illegale Migranten sein. Sie muss die Asylforderer nach Tschechien und Polen zurückbringen, weil das ebenfalls sichere Staaten sind.“

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