Zum AfD-Gesetzentwurf zur Grunderwerbsteuer (Drs. 7/11154) erklärt der finanzpolitische Sprecher, André Barth:
„Der Freistaat Sachsen weist mit rund 35 Prozent die niedrigste Wohneigentumsquote aller Flächenländer auf, wobei auch die Bundesrepublik im europäischen Vergleich keine gute Figur abgibt. Diesen Zustand gilt es hier in Sachsen zu ändern.
Deshalb ist jede weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer, wie von der sächsischen Regierung vorgesehen, kontraproduktiv. Unser Gesetzentwurf sieht das Gegenteil vor: Beim Ersterwerb eines Grundstücks zu Wohnzwecken sollte die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt werden.
Die sächsischen Grundstückskäufer und Häuslebauer würden dadurch voraussichtlich jährlich mit 180 Millionen Euro entlastet. Sie sparen Nebenkosten und haben in Zeiten steigender Zinsen mehr Eigenkapital zur Verfügung. Und das ist gerade jetzt wichtig. Denn die Bauzinsen sind nicht einfach nur gestiegen. Sie haben sich vervierfacht. Neubauprojekte werden bereits gestoppt. Der Immobilienmarkt befindet sich im härtesten Umbruch seit Jahrzehnten. Und uns fehlt immer mehr bezahlbarer Wohnraum.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf dieser Entwicklung entgegenwirken. Wir wollen dadurch die Bindungswirkung des Grundeigentums gerade für junge Familien, gut ausgebildete Fachkräfte und Rückkehrer aus den alten Bundesländern neu entfachen. Schließlich wollen wir mit dem Gesetzentwurf nicht mehr und nicht weniger als die Attraktivität des Freistaates Sachsen als Wohn- und Lebensmittelpunkt steigern, indem wir die Mietabhängigkeit verringern.“