Grundrecht auf Asyl abschaffen!



Vorsicht, Post aus Sachsen! Die Sonntagskolumne von Jörg Urban

Liebe Freunde, liebe Leser,

obwohl an den sächsischen Grenzübergängen zu Polen und Tschechien inzwischen Kontrollen stattfinden, geht die illegale Masseneinwanderung trotzdem unvermindert weiter.

2.500 illegale Einreisen registrierte die Bundespolizei seit Beginn der angeblichen „Grenzkontrollen“, die diesen Namen nicht verdienen. In nur 450 Fällen wurde die Einreise verweigert.

Positiv betrachtet, sieht man daran, dass eine Zurückweisung an der Grenze möglich ist, sofern der entsprechende Wille besteht. Negativ betrachtet, ist allerdings festzuhalten, dass die bisherigen „Grenzkontrollen“ eher einem Willkommensempfang für illegale Einwanderer ähneln.

Woran liegt das? Europaweit gibt es ausschließlich in Deutschland ein individuell einklagbares Grundrecht auf Asyl. Das bedeutet in der Praxis: Selbst wer ganz offensichtlich kein Recht auf Asyl hat, darf solange in Deutschland bleiben, bis ein Gericht das bestätigt hat.

Illegale dürfen sich also bis zu einer Gerichtsentscheidung auf Kosten deutscher Steuerzahler in Deutschland aufhalten. Sobald dann ein Urteil vorliegt, gibt es genug Möglichkeiten, die Ausreisepflicht und drohende Abschiebung zu verschleppen. Zum Beispiel reicht es aus, eine Krankheit vorzutäuschen.

Das diese Woche von der Ampel-Koalition beschlossene „Rückführungs-Verbesserungs-Gesetz“ wird an dieser Misere übrigens wenig ändern. Die Regierung räumt selbst ein, dass bundesweit lediglich 600 Abschiebungen mehr pro Jahr zu erwarten sind.

Das liegt an zahlreichen Schlupflöchern: Wer als Ausreisepflichtiger in einem Asylheim lebt, muss sich nur im Nachbarzimmer verstecken, um eine Abschiebung zu verhindern. Beamte dürfen auch weiterhin nur in Ausnahmefällen andere Zimmer durchsuchen.

Noch einfacher ist es, drohende psychische „Gewalt“ im Herkunftsland oder eine mutmaßliche Verfolgung aufgrund der eigenen sexuellen Orientierung zu behaupten. Viele Tunesier dürften sich also bald als „Trans-Gender“ ausgeben. Eine Abschiebung ist dann faktisch ausgeschlossen.

Zum einen brauchen wir deshalb ein echtes Rückführungsgesetz, ohne es an tausend Stellen mit „Wenn und Aber“ aufzuweichen. Zum anderen müssen wir an die Wurzel des Problems heran – das individuell einklagbare Asylrecht. Diese Möglichkeit muss in Zukunft entfallen. Wir müssen dafür das Grundgesetz reformieren.

Es ist schon jetzt absehbar, dass unsere politischen Gegner uns das als „Verfassungsfeindlichkeit“ auslegen werden. Zu diesem Totschlagargument wird bestimmt sogar die CDU greifen, obwohl sie in den letzten Monaten mit einem perfiden Täuschungsmanöver unterwegs war.

Im Juli unterbreitete die CDU als Duftmarke die Forderung nach Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Im September zog sie dann ihren eigenen Vorschlag wieder zurück. Ernsthaftigkeit sieht definitiv anders aus.

Das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen, ist jedoch keineswegs „verfassungsfeindlich“. Ganz im Gegenteil: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten den Asylartikel spätestens schon 1990 zur Deutschen Einheit wieder abgeschafft.

Denn: Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat, wollte die Bundesrepublik mit dem Asylartikel zum Ausdruck bringen, bedingungslos wirklich alle politisch Verfolgten aus dem Ostblock aufzunehmen. Insbesondere waren damit natürlich DDR-Bürger gemeint.

Federführend war damals der CDU-Politiker und Jura-Professor Hermann von Mangoldt. Er betonte, es müsse zwingend zwischen den von Kommunisten politisch Verfolgten und strafrechtlich Verfolgten unterschieden werden.

Seine Argumentation gipfelte in zwei einfachen Sätzen, die der heutigen CDU ins Gedächtnis gerufen werden müssen: „Der strafrechtlich Verfolgte wird ausgeliefert. Nur das ist der Sinn des Asylrechts.“

Das Grundgesetz besagt also: Alle kriminellen Ausländer sind unverzüglich abzuschieben. Wir schützen ausschließlich jene Menschen, die durch abweichende politische Meinungen ins Visier der Kommunisten geraten sind.

Anfangs waren 90 Prozent der Asylsuchenden Dissidenten aus dem Ostblock. 1953 gab es 1.906 derartiger Asylanträge. Und selbst 1975 waren es immer noch überschaubare 9.627. Der ursprüngliche Grundgedanke des Asylartikels war daher sehr gut und er funktionierte.

Seitdem sind allerdings 70 Jahre vergangen und wir stehen heute vor gänzlich anderen Herausforderungen: Heute können selbst Intensivstraftäter das Asylrecht missbrauchen, um dauerhaft auf Kosten der deutschen Steuerzahler zu leben.

Dieser Zustand ist unhaltbar. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes würden sich wohl im Grabe umdrehen, wenn sie wüssten, wie es missbraucht wird.

Fordern wir deshalb, zum Wohle des deutschen Volkes, das individuell einklagbare Asylrecht abzuschaffen.

Denn auch davon ist im Grundgesetz mehrfach die Rede: vom „deutschen Volk“ und nicht von einem „Vielvölkerstaat“, den die Altparteien anscheinend errichten wollen.

Bis nächsten Sonntag,
Ihr Jörg Urban

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