Heizungsverbote und Sanierungszwang müssen mit allen Mitteln verhindert werden!

Die „Sächsische Zeitung“ berichtet heute über eine Auswertung von Gebäudeversicherungen, wonach im Freistaat Sachsen besonders alte Häuser stehen. Das mittlere Baujahr sei 1982. Nur in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind die Häuser noch älter.

In den Neuen Bundesländern müssen daher die Bürger deutlich höhere Ausgaben bei den drohenden Heizungsverboten und dem angekündigten EU-Sanierungszwang fürchten. Eine Wohnung bzw. ein Haus mit 100 Quadratmetern zu sanieren, dürfte ca. 150.000 Euro kosten, rechnet „Haus & Grund Sachsen“ vor.

Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Jan Zwerg:

„Sollte morgen im Bundestag das neue Heizungsgesetz beschlossen werden, beginnt für die Sächsische Staatsregierung unter CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer die Arbeit erst richtig: Sie muss im Bundesrat Einspruch erheben.

Zudem erwarten wir, dass die Regierung gegen den im EU-Parlament bereits auf den Weg gebrachten Sanierungszwang so schnell wie möglich klagt. Genau für solche Fälle gibt es das Instrument der Subsidiaritätsklage.

Es geht den Staat nichts an, wie unsere Bürger heizen möchten und in welchen Etappen sie ihre Häuser sanieren. Besonders entsetzt bin ich über den Umgang mit den vielen älteren Bürgern, die mit 55 oder 60 keinen neuen Kredit mehr erhalten. Ihnen droht perspektivisch eine Zwangsenteignung. Das darf die Regierung Kretschmer nicht zulassen.“

Hintergrund: Im Juli hatten die Altparteien den AfD-Antrag „Keine Heizung ist illegal“ (7/13452) im Sächsischen Landtag abgelehnt.

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