Herr Drosten, wie war das damals mit den Corona-Grundrechtseinschränkungen?

Christian Drosten musste heute im Corona-Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen. Wobei: Einen wirklichen Erkenntnisgewinn konnte der extra eingeflogene „Virus VIP“, der in der Corona-Krise die Regierung beraten durfte und auf allen Kanälen rauf und runter lief, nicht liefern.

Thomas Prantl (AfD) fragte, ob er inzwischen wenigstens eine kritische Distanz zu den Grundrechtseinschränkungen gewonnen habe? Drostens Antwort darauf war nichtssagend. Schwerwiegende Grundrechtseingriffe, Impfschäden, Schulschließungen, Lockdowns … anscheinend alles nicht so schlimm.

Wo sich Drosten aber sicher war: Den schwedischen Weg der Freiheit kritisierte er scharf.

Zugleich verstrickte er sich andauernd in Widersprüche. So meinte er, dass die Corona-Gefahr geringer sei, wenn Sommer werde und die Menschen vermehrt an der frischen Luft sind. Wir erinnern uns aber: Ende April 2021 wurde die bundesweite „Corona-Notbremse“ mit Ausgangsbeschränkungen und anderen Schikanen eingeführt.

Es wurde also Sommer und was durfte man? Ja, richtig, zwischen 22 und 24 Uhr alleine (!!!) joggen …

Der Corona-Untersuchungsausschuss wurde von der sächsischen AfD-Fraktion durchgesetzt. Unsere Aufklärungsarbeit hat jedoch erst begonnen und wird bis 2029 fortgesetzt.

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