In der FAZ ist die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) aktuell mit einem Gastbeitrag vertreten. Sie denkt darin über eine Änderung des Abgeordnetengesetzes nach, um „die Rückführung in den öffentlichen Dienst in bestimmten Fällen auszusetzen“.
Dazu erklärt Dr. Volker Dringenberg, rechtspolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion:
„Ich bin entsetzt über diese versteckte Forderung. Die grüne Justizministerin Katja Meier scheint sich zu wünschen, dass Abgeordnete nur noch in ihr vorheriges Dienstverhältnis zurückkehren können, wenn sie vorher einen Gesinnungs-TÜV überstanden haben.
Das ist skandalös, weil dann Beamte, die in die Politik gehen, ihr Mandat nicht mehr frei ausüben könnten. Sie müssten bei jeder Äußerung nachträgliche Sanktionen bis hin zum Berufsverbot befürchten. Katja Meier zeigt somit erneut ein äußerst gestörtes Verhältnis zu den Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie. Seit über 200 Jahren gehört das freie Mandat zum Fundament der Demokratie. Daran zu rütteln, ist verfassungsfeindlich.
CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer muss sich die Frage gefallen lassen, warum er Personen wie Katja Meier in seinem Kabinett duldet. Sie ist nicht nur ungeeignet. Sie lässt in ihrem Amt Überparteilichkeit vermissen, torpediert die Unabhängigkeit der Justiz und beschädigt den Rechtsstaat.“
Hintergrund: Sowohl im Abgeordnetengesetz des Bundes als auch im sächsischen Abgeordnetengesetz (§ 31) ist für Beamte die Rückkehr in ihr früheres Dienstverhältnis geregelt.