Keine Windräder im Wald! Keine Windräder in Wohnortnähe!

Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) will Windräder im Wald auf Borkenkäfer-Flächen bauen. Im Koalitionsvertrag steht jedoch: „Windenergieanlagen im Wald schließen wir aus.“ Wo in Sachsen Windräder gebaut werden dürfen, wird am 20. Mai 2022 auch Thema im Ausschuss für Regionalentwicklung sein.

Dazu erklärt Thomas Thumm, Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion für Regionalentwicklung:

„Windräder im Wald lehnen wir selbstverständlich ab. Borkenkäfer-Flächen zu nutzen, ist ebenfalls abwegig. Kahlflächen müssen wiederbewaldet werden und zwar ohne ein herausstechendes Windrad in der Mitte.

Zudem blicken wir mit Spannung auf das weitere Vorgehen der sächsischen Regierung zur Einführung von Abstandsregeln zwischen Windrädern und Wohnhäusern. Weil aktuell die Ampel-Koalition im Bund den Ländern Abstandsregeln in einer Nacht- und Nebenaktion verbieten will, befürchten wir, dass die Kenia-Koalition in Sachsen die Entscheidung über die Bauordnung bewusst verschleppen könnte (Drs. 7/8836).

Die Grünen hätten sich dann abermals in einer wichtigen Angelegenheit gegen die CDU durchgesetzt. Um diesen Eindruck zu vermeiden, sollten Ministerpräsident Michael Kretschmer und sein Regionalminister Thomas Schmidt bei den Abstandsregeln aufs Tempo drücken. Sachsen muss ein entsprechendes Gesetz verabschieden, bevor der Bund eingreifen kann.

Die Position der AfD zur Abstandsregel ist währenddessen unverändert geblieben: Als absolutes Minimum fordern wir ausnahmslos 1.000 Meter Abstand zwischen jedem Windrad zu jedem Wohnhaus. Besser wäre noch die 10-H-Regel, d.h. die Höhe des Windrades mal zehn als Mindestabstand. Bei 200 Meter hohen Windrädern müsste der Abstand dann zwei Kilometer betragen. In Sachsen beträgt der Abstand teilweise jedoch nur 150 Meter (vgl. Drs. 7/9356).“

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