Bis Ende 2022 waren die sächsischen Behörden laut einem Bundesgesetz verpflichtet, 575 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Das Elterngeld zu beantragen oder das Kfz-Kennzeichen zu ändern, sollte so um ein Vielfaches schneller gehen.
Die Sächsische Staatskanzlei musste nun allerdings auf Anfrage des AfD-Abgeordneten Ivo Teichmann (Drs. 7/11329) zugeben, dass sie die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) „nicht erreicht“ hat.
Es wurden lediglich „62 Online-Antragsassistenten zur Nachnutzung durch die sächsischen Kommunen bereit gestellt“. 50 weitere digitale Verwaltungsleistungen seien in Vorbereitung. Man beabsichtige nun, in der „nächsten Umsetzungsphase“ die eigenen Bemühungen „zu verstärken“.
Der Bund bewilligte 2020 drei Milliarden Euro für die Digitalisierung der Verwaltung. Zudem sind weitere Millionenbeträge dafür im laufenden und kommenden Doppelhaushalt vorgesehen.
Zu den Ergebnissen der Kleinen Anfrage betont Ivo Teichmann, kommunalpolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion:
„Viele Bürger müssen extra einen Urlaubstag nehmen, um bestimmte Behördengänge erledigen zu können. Zudem fühlen sich viele regelrecht erschlagen, wenn sie Eltern- oder Erziehungsgeld beantragen möchten. Bei den Anträgen kommen schnell 50 Seiten an Unterlagen zusammen, die man fein sortiert in Papierform einreichen muss. Der Zeitaufwand dafür ist gigantisch.
Auch unsere Unternehmen leiden unter dem behördlich verursachten Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten von mindestens 40 Milliarden Euro pro Jahr.
Deutschland hinkt bei der Digitalisierung der Behörden kleinen Staaten wie Estland meilenweit hinterher. Ich erwarte von der Staatskanzlei, dass sie das Tempo der Digitalisierung erhöht und die 575 versprochenen Leistungen im Laufe des nächsten Jahres endlich verfügbar sind.“