Kl. Anfrage: Freistaat Sachsen weigert sich, etliche Corona-Impftote anzuerkennen und Entschädigungen zu zahlen

Bis zum 30. Juni 2023 wurden in Sachsen 574 Anträge auf Entschädigung eines Corona-Impfschadens gestellt. Anerkannt wurden bisher jedoch nur 25 Fälle. Das sind gerade einmal 4,4 Prozent. Demgegenüber stehen 340 Ablehnungen. Das ergab eine Kleine Anfrage (Drs. 7/13904) des AfD-Abgeordneten André Wendt.

Zu den Ergebnissen der Anfrage erklärt er:

„Es gibt in Sachsen mehrere Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Impfung, bei denen die Anträge auf eine Entschädigung abgelehnt wurden. Die betroffenen Hinterbliebenen klagen aktuell gegen diese Entscheidung.

Aus meiner Sicht fügt diese Verweigerungshaltung des Freistaates Sachsen den Impfgeschädigten und Hinterbliebenen zusätzliches Leid zu. Statt unbürokratisch eine Entschädigung zu erhalten, müssen die Impfgeschädigten und Hinterbliebenen nun auch noch langwierig vor Gericht um ihr Recht kämpfen.

Fakt ist: Viele Sachsen wurden von der Regierung zur Corona-Impfung gedrängt. Es wäre daher mehr als angemessen, sich bei den Entschädigungsforderungen großzügig zu zeigen und im Zweifel für den Antragsteller zu entscheiden.

Wenn ein klarer zeitlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung besteht, muss eine Entschädigung möglich sein.“

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