Statt „Gender-Sprache“ sollten Behörden und Ministerien in Sachsen ausschließlich korrekte grammatikalische Formen verwenden. Ein entsprechender Antrag der AfD-Fraktion (Drs. 7/1895) zu diesem Anliegen wird am Mittwoch, den 21. Juli 2021, auf der 34. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages behandelt. Er orientiert sich am französischen Vorbild.
Dazu erklärt Martina Jost, gesellschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion:
„In Sachsen wurde leider bereits damit begonnen, Gender-Sprache in Ministerien und Behörden Schritt für Schritt zu etablieren. Zudem kündigte die grüne Justizministerin Katja Meier vor gut einem Jahr die Einführung geschlechtergerechter Rechtssprache an. Sie betreibt damit jedoch nicht nur einen unnötigen Aufwand, der viel Geld kostet. Viel schwerwiegender ist, dass bei all den Gender-Verunstaltungen die Präzision unserer wunderschönen deutschen Sprache verloren geht.
Wenn die Staatsregierung z.B. inzwischen von ‚Lernenden‘ als Ersatz für ‚Schüler‘ (vgl. Drs. 6/13111) spricht, schafft sie eine gefährliche Verwirrung. Während klar ist, dass mit ‚Schüler‘ all jene gemeint sind, die sich gerade im schulpflichtigen Alter befinden, kann es sich bei ‚Lernenden‘ auch um Studenten handeln oder eine Seniorin an der Volkshochschule.
Hinzu kommt, dass Schüler in der Regel nur bis zum frühen Nachmittag ‚Lernende‘ sind. Danach gehen sie Freizeitbeschäftigungen wie dem Fahrradfahren nach. Konsequenterweise müssten sie dann auch als ‚Fahrradfahrende‘ bezeichnet werden.
Diesem Irrsinn stellen wir uns entgegen. Klare, verbindliche Regelungen, für die der Staat verantwortlich ist, bedürfen einer präzisen und korrekten Sprache. Es ist bedauerlich, dass wir an diese Selbstverständlichkeit überhaupt erinnern müssen. Doch wenn nun selbst die Deutsche Bahn – immerhin ein Staatskonzern – meint, auf die Anrede ‚Sehr geehrte Damen und Herren‘ aus Gender-Gründen verzichten zu müssen, zeigt dies, wie wichtig und hochaktuell unser Antrag ist.
Wir folgen damit dem guten Beispiel Frankreichs. Dort wurde kürzlich dem Bildungsministerium und allen Schulen die Verwendung gendergerechter Schriftsprache untersagt, um für Verständlichkeit und Klarheit zu sorgen.“