Lauterbach-Reform verfassungswidrig: Krankenhäuser müssen für jeden erreichbar sein!

Mehrere Bundesländer halten die geplante Krankenhausreform von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach für verfassungswidrig. Die Krankenhausplanung sei Ländersache, heißt es dazu in einem Rechtsgutachten.

Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Frank Schaufel:

„Es ist Aufgabe des Freistaates Sachsen, eine wohnortnahe Erreichbarkeit von Krankenhäusern mit ununterbrochener Notfallversorgung zu gewährleisten. Wir halten es daher für geboten, eine angemessene Erreichbarkeitsfrist in PKW-Minuten einzuführen.

Darüber hinaus sind sofortige Maßnahmen erforderlich, um die Insolvenz weiterer Krankenhäuser abzuwenden. Der Antrag der Linken, einen Rekommunalisierungsfonds einzurichten (Drs. 7/12635), hat daher durchaus seine Berechtigung. Er geht uns allerdings nicht weit genug. Wir werden deshalb mit einem Änderungsantrag anregen, das Fondsvermögen auf mindestens 250 Millionen Euro (statt 100 Mill. €) festzuschreiben.

Im Gegensatz zu den Linken bekennen wir uns zudem zum Trägerpluralismus. Die Rekommunalisierung ist eine Möglichkeit der Rettung von Standorten, aber kein Allheilmittel. Natürlich braucht es auch noch weitere flankierende Maßnahmen zum nachhaltigen Betrieb von Krankenhäusern in unseren ländlichen Regionen.“

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!