Laut der Freien Presse musste der Freistaat Sachsen einem arabisch-stämmigen Bürger 145.000 Euro an Schadensersatz zahlen, weil der Verfassungsschutz ihn bei seinem Arbeitgeber als „extremistisch“ denunziert hatte. Daraufhin blieb der Mann mehrere Jahre arbeitslos.
Dazu erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:
„Eine solche Denunziation erinnert fatal an die Methoden der Stasi und reiht sich nahtlos ein in die bisherigen Verfehlungen des sächsischen Inlandsgeheimdienstes. Es ist skandalös, Bürger zu bespitzeln und beim Arbeitgeber anzuschwärzen.
Die Verfassung wird damit nicht geschützt, sondern im Gegenteil: Sie wird vom Staat selbst ausgehebelt und verletzt. In Artikel 18 der sächsischen Verfassung heißt es, niemand dürfe aufgrund seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden.
Wir fordern CDU-Innenminister Roland Wöller dazu auf, diesen Gleichheitsgrundsatz endlich zu beachten. Der Staat darf Bürger nicht willkürlich als Extremisten einstufen und auf diese Weise brandmarken. Hier braucht es endlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Ist diese nicht gegeben, handelt es sich beim Inlandsgeheimdienst, der als ‚Verfassungsschutz‘ bemäntelt wird, um eine demokratie- und freiheitsgefährdende Behörde.“