Laut mehreren, übereinstimmenden Medienberichten hat die Bundesregierung Anfang Dezember klammheimlich die Bedingungen für die Corona-Wirtschaftshilfen durch nachträgliche Änderungen im Kleingedruckten massiv verschärft. Zunächst kündigte die Regierung vollmundig an, 75 Prozent des Umsatzes erstatten zu wollen.
Daraus dürfte nun für die meisten Unternehmen nichts werden. Denn seit dem 5. Dezember gilt eine versteckte Fixkostenklausel. Sie sieht vor, nur noch die nachweisbaren Verluste zu ersetzen. 80 bis 90 Prozent der Anträge auf Überbrückungshilfen könnten so revidiert werden.
Besonders hart dürfte es kleine Unternehmen treffen. Sie dürften sich ebenso über eine weitere, nachträglich vorgenommene Klausel ärgern: Neuerdings sollen sie nur noch 90 statt 100 Prozent ihrer ungedeckten Fixkosten erhalten. Das bedeutet: Für viele Kleinunternehmer fällt jeglicher Anspruch auf einen Einkommensausgleich weg.
Dazu erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:
„Die Bundesregierung hat bedeutende Teile der kleinteiligen sächsischen Wirtschaft auf unbestimmte Zeit per Erlass von oben lahmgelegt. Zähneknirschend akzeptiert wurde diese einschneidende Maßnahme nur deshalb, weil großzügige Hilfen versprochen wurden. Sollten diese nun durch fiese, juristische Winkelzüge ausbleiben, wäre das ein Skandal mit unabsehbaren Folgen.
Unternehmen brauchen Verlässlichkeit. Wird ihnen diese geraubt, verlieren sie ihre Existenzgrundlage. Es ist ein einmaliger Vorgang im negativen Sinne, im Nachhinein versprochene Hilfen durch rückwirkende Änderungen auszuhebeln. Die Grundsätze des Rechtsstaates werden dadurch mit Füßen getreten.
Die heimlichen Änderungen bei den Wirtschaftshilfen müssen deshalb unbedingt gestrichen werden. Andernfalls erleben wir eine nie dagewesene Pleitewelle.“
Hintergrund: Bisher wurden erst 1,2 Milliarden Euro der ursprünglich geplanten Summe von 15 Milliarden Euro an Corona-Hilfen ausgezahlt.