Die sächsische Regierung beschäftigt etliche MDR-Journalisten. Sie erhalten sowohl von der Regierung als auch vom MDR Geld, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Können ARD, ZDF, MDR und Co. angesichts dieser Doppelbeschäftigungen „staatsfern“ sein, wie es verfassungsrechtlich vorgesehen ist?
Die AfD-Fraktion hat daran große Zweifel und setzt sich deshalb dafür ein, diese Seilschaften zwischen Regierung und MDR zu kappen, um einen „ideologischen Haltungsschaden“ bei der Berichterstattung zu beheben (7/13251).
Zu diesem Zweck fand heute im Sächsischen Landtag eine öffentliche Anhörung mit renommierten Experten statt. Sascha Schlösser, Fachanwalt für Medienrecht, sagte dabei, der AfD-Vorstoß sei ein notwendiger „Hilfeschrei“ um Objektivität. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichte einseitig und parteiisch.
Insbesondere die Studien von „Media Tenor“ hätten ergeben: ARD, ZDF, MDR und Co. berichten regierungsnah. Sie behindern die Opposition und setzen parteiische Experten ein. Eine Kontrolle finde jedoch hauptsächlich nur über Twitter („X“) statt. Die internen Kontrollmechanismen des Rundfunks versagen indes komplett.
Auffällig sei zudem, dass es zwar möglich ist, als Journalist für MDR und Regierung zu arbeiten. Eine zeitgleiche Tätigkeit für den MDR und alternative Medien ist allerdings de facto ausgeschlossen.
Prof. Dr. Martin Schwab ergänzte, „im Gewande der Staatsferne“ praktiziere der Rundfunk „Staatsnähe“. Problematisch daran ist besonders, dass die Bürger sich nicht einmal juristisch gegen „systematische Desinformation“ wehren können. Eine Beitragsbefreiung lasse sich leider nicht einklagen.
Dr. Ulrich Vosgerau argumentierte ähnlich: Statt den Zwangsgebühren bedingungslos ausgeliefert zu sein, muss den Bürgern ein Einspruchsrecht zugestanden werden.
Torsten Gahler, medienpolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, wertet die Anhörung als Auftakt für eine notwendige Rundfunkreform: „Bürger für die eigene Desinformation bezahlen zu lassen, ist absurd. In einem ersten Schritt müssen wir daher die Staatsferne des Rundfunks wiederherstellen. Doppelbeschäftigungen für Staat und Rundfunk darf es deshalb nicht geben.
In einem zweiten Schritt muss dann das Zwangsgebührensystem abgeschafft werden, wie von den Experten heute geschildert. Ich bin den Experten sehr dankbar für ihre wohldurchdachten Vorschläge. So bringen wir Schwung in die Debatte um eine Rundfunkreform. Andere Staaten sind uns dabei leider weit voraus.“