Zur Aktuellen Debatte um die Rückzahlungsforderungen der „Corona-Hilfen“ erklärt der AfD-Abgeordnete André Wendt:
„Zu Beginn der Corona-Krise wurden die Hilfen sehr schnell zugesagt und unter großem Zeitdruck ausgezahlt. Die Antragsbedingungen waren oft unklar, wurden häufig geändert oder erst später konkretisiert. Viele Antragsteller haben daher im Glauben, dass die Versprechungen der Politik gelten, die Hilfen beantragt. Aber im Nachhinein wurde dann sehr viel strenger geprüft, ob tatsächlich ein Liquiditätsengpass bei den Antragstellern vorlag.
Wie dramatisch die Situation durch diese Praxis geworden ist, möchte ich Ihnen an einem Beispiel zeigen: Einer kleinen Pension im Landkreis Mittelsachsen war weder Gastronomie noch der Beherbergungsbetrieb im ersten Lockdown gestattet. Geld verdienen war somit nicht möglich. Von den 15.000 Euro Hilfsgeldern soll dieser Unternehmer nun alles zurückzahlen, da angeblich kein Liquiditätsengpass vorlag. Das ist leider kein Schildbürgerstreich, sondern die knallharte Realität. Woher er die Rückzahlung nehmen soll, ist dem Unternehmer völlig unklar.
Kaum einer dieser Unternehmer hat in böser oder betrügerischer Absicht gehandelt. Vielmehr waren die Anspruchsvoraussetzungen unklar, wurden häufig geändert, erst später konkretisiert und es wurde teilweise Anderes kommuniziert.
Deshalb fordern wir: Es darf keine existenzgefährdenden Forderungen geben gegen die, die im guten Glauben gehandelt und sich auf die Zusagen der Politik verlassen haben! Die Forderungen nur zu verschieben und zeitlich zu strecken, ist zu wenig. Da muss mehr kommen.“