Schwarzfahren legal?

Im heutigen Rechtsausschuss erklärte der neue Generalstaatsanwalt Martin Uebele, warum seit diesem Jahr Ladendiebstahl bis 25 Euro, Schwarzfahren und der Besitz von kleineren Mengen Drogen in Sachsen nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.

Der alte Generalstaatsanwalt Hans Strobl hatte sich während seiner Amtszeit gegen diesen Wunsch der grünen Justizministerin Katja Meier gewehrt.

Dr. Volker Dringenberg, rechtspolitischer Sprecher, erklärt dazu:

„Ich habe meine Bedenken im Ausschuss geäußert, dass diese Änderung das falsche Signal an Kriminelle ist und die Verwahrlosung der öffentlichen Ordnung fördert. Meine Bedenken konnte der neue Generalstaatsanwalt leider nicht entkräften.

Auch seine Erklärung, warum er nun anders als sein Vorgänger vorgeht, erscheint mir nicht plausibel. Ich habe eher den Eindruck, Justizministerin Katja Meier hat hier ein grünes Wahlkampfprojekt umgesetzt. Wir können uns nicht vorstellen, dass sich die CDU im Streit um dieses Projekt durchsetzt. Die Äußerungen des CDU-Innenministers Armin Schuster sollen nur die eigene Basis beruhigen.“

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