„Staatsstreich“: Entmachtung der Bundesländer über neue Schuldenregeln ist verfassungswidrig!

Peter Huber, Professor für Öffentliches Recht und Richter am Bundesverfassungsgericht bis 2023, sieht in den soeben beschlossenen neuen Schuldenregeln für die Bundesländer einen „Staatsstreich“. Das sagte er der FAZ.

Das Grundgesetz wurde dahingehend geändert, dass Schuldenbremsen in den Ländern unwirksam werden sollen. Huber sieht darin einen verfassungswidrigen Eingriff in die Verfassungsautonomie der Länder und ihre „Staatsqualität“. Der Bund degradiere „die Länder zu Provinzen“.

Dazu erklärt Dr. Joachim Keiler, Justiziar der sächsischen AfD-Fraktion:

„Streng genommen ist Sachsen kein Freistaat mehr. Oder, um es etwas vorsichtiger zu formulieren: Sachsen ist nur noch ein entmachteter Freistaat.

Damit wollen und dürfen wir uns nicht abfinden. Das Etatrecht ist bekanntermaßen das Königsrecht des Parlaments. Dieses Königsrecht des Sächsischen Landtags einzuschränken, ist inakzeptabel.

Aus meiner Sicht ist zudem das Grundgesetz eindeutig: Artikel 109 Absatz 1 definiert, dass Bund und Länder ihre Haushalte selbständig und voneinander unabhängig aufstellen. In Artikel 79 Absatz 3 heißt es darüber hinaus, dass jede Änderung des Grundgesetzes unzulässig ist, die das grundsätzliche Gefüge von Bund und Ländern angreift.

Vor diesem Hintergrund ist eine gründliche Prüfung der Grundgesetzänderungen durch das Bundesverfassungsgericht zwingend notwendig.“

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