Die AfD-Fraktion hat beim sächsischen Verfassungsgerichtshof Klage eingereicht. Im Untersuchungsausschuss „Verstrickungen der Staatsregierung in die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ Kürzung der AfD-Landesliste“ hatte die Fraktion einen Beweisantrag gestellt, die Notizen von zwei wichtigen Zeugen vorzulegen. Die Regierungsparteien im Ausschuss lehnten die Annahme des Beweisantrags allerdings ab.
Dazu erklärt der AfD-Obmann im Untersuchungsausschuss, Norbert Mayer:
„Um die mögliche Einflussnahme der Landesregierung untersuchen zu können, benötigen wir dringend diese womöglich brisanten Notizen. Es ist sehr fragwürdig, warum der Untersuchungsausschuss uns diese potentiellen Beweise vorenthalten will.
In Artikel 54 weist die Sächsische Verfassung explizit darauf hin, dass die parlamentarische Minderheit die Aufklärung von Sachverhalten auch gegen den Willen der Regierungsparteien herbeiführen kann, um ihre parlamentarische Kontrollaufgabe wahrzunehmen. Deshalb muss die qualifizierte Minderheit die Beweisaufnahme mitbestimmen können und darf in ihrer Aufklärungsarbeit nicht behindert werden.“