U-Ausschuss: Ex-Minister Wöller duldete Verletzung der Neutralitätspflicht!

Der ehemalige CDU-Innenminister Roland Wöller trat heute im Untersuchungsausschuss zur „qualifiziert rechtswidrigen“ Kürzung der AfD-Landesliste im Jahr 2019 als Zeuge auf.

In der öffentlichen Sitzung bestätigte er, dass sein Ministerium Wahlprognosen erstellte und parteipolitische Risikoabschätzungen vornahm. Wöller will das nicht angeordnet haben. „Es kam so“, sagte er. Er habe die Wahlanalysen in seinem Haus allerdings auch „nicht gerügt“, gab er in der Vernehmung zu.

Dazu erklärt der AfD-Obmann im U-Ausschuss, Norbert Mayer:

„Das Innenministerium hat in aufwändiger Detailarbeit die Aufgaben der CDU-Parteizentrale nebenbei übernommen, damit jede Neutralität aufgegeben, doch der Chef des Hauses will davon erst im Nachhinein Kenntnis erlangt haben. Das ist unglaubwürdig.

Herr Wöller gab heute zu, dass sein Ministerium für solche Wahlanalysen nicht zuständig war. Folglich hätten sie auch niemals erstellt werden dürfen. Die Darstellung des ehemaligen Ministers, die Wahlprognosen hätten seine Mitarbeiter quasi in ihrer Freizeit oder in der Mittagspause erstellt, wirken auf uns wie faule Ausreden.

Auch ist es fragwürdig, warum die Mitarbeiter eines Ministeriums Presse-Statements zur Listenkürzung entwerfen, obwohl sich das Ministerium neutral zu verhalten hat.

Ob das bereits den Vorwurf der Wahlmanipulation rechtfertigt, muss weiter aufgeklärt werden. Auf jeden Fall wurde aber die Neutralitätspflicht des Staates durch die Mitarbeiter des Innenministeriums verletzt. Dafür trägt der ehemalige Minister der Regierung Michael Kretschmer die politische Verantwortung.“

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