Urteil Corona-Verordnung: Mehr Mut bei der Aufarbeitung von Corona-Unrecht!

Das Bundesverwaltungsgericht hält die sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 zum Teil für rechtswidrig. Allerdings wäre nur die Schließung von Fitnessstudios unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Die Schließung von Gastronomiebetrieben und das Verbot von Übernachtungsangeboten sei angeblich rechtens.

Jörg Urban, AfD-Fraktionsvorsitzender, erklärt dazu:

„Ich hätte mir gewünscht, dass die Richter mutiger urteilen. Immerhin hat die Justiz in Slowenien die Corona-Maßnahmen der Regierung bereits für illegal erklärt. In Slowenien und auch teilweise in Österreich sollen deshalb Bußgelder zurückgezahlt werden. Zudem fehlt bis heute der Nachweis über die Wirksamkeit der Lockdown-Maßnahmen. Wir hatten die wissenschaftliche Überprüfung beantragt, aber die Regierung lehnte sie ab.

Auch haben wir im Landtag gefordert, Bußgelder in Sachsen zurückzuzahlen und Betroffene zu entschädigen. Das Corona-Unrecht und die Aushebelung von elementaren Grundrechten müssen aufgearbeitet werden. Sonst erhält die Regierung einen Persilschein, in ähnlichen Situationen erneut Grundrechte einzuschränken.“

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!