Widerstand wird zur Pflicht, wenn Recht zu Unrecht wird!

Vorsicht, Post aus Sachsen! Die Sonntagskolumne von Jörg Urban

Liebe Freunde, liebe Leser,

der Familienrichter Christian Dettmar aus Weimar ist für mich ein Held, obwohl er gerade zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde und die Staatsanwaltschaft sogar drei Jahre Gefängnis forderte.

Am 8. April 2021 stoppte Christian Dettmar die Maskenpflicht an zwei Schulen. Er sah darin eine Gefährdung des Kindeswohls. Stichhaltig belegen konnte er das damals mit drei wissenschaftlichen Gutachten, die zu diesem Ergebnis kamen.

Zudem sprachen sich damals etliche Fachleute und vor allem Kinderärzte gegen die Maskenpflicht im Unterricht aus.

Christian Dettmar dürfte dennoch schon zum Zeitpunkt seines Urteils gewusst haben, dass er sich in Gefahr begibt. Ein anderer Richter am Amtsgericht Weimar sagte im aktuellen Prozess, im Kollegenkreis habe man von Anfang an „mit schweren Folgen“ gerechnet, sobald sich die Justiz gegen die Corona-Politik stellt.

Die allermeisten Richter entschieden wohl einzig aus diesem Grund zugunsten der Regierung. Christian Dettmar hingegen entschied sich für den unbequemen Weg der Wahrheit.

Der Aufschrei der Medien war daraufhin riesig und das hatte auch für ihn weitreichende Konsequenzen. Zunächst wurde sein Gehalt um 25 Prozent gekürzt. Er wurde vom Dienst suspendiert und musste eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen.

Die Staatsanwaltschaft fand dennoch keine Beweise für die ihm zur Last gelegte „Rechtsbeugung“. Auch daraus wurde Christian Dettmar jedoch ein Strick gedreht. Man habe nur deshalb keine Beweise gefunden, weil der Angeklagte rechtzeitig alle angeblichen Beweise vernichtet habe, so die Argumentation der Ankläger.

Sollte der Bundesgerichtshof die Sichtweise des Landgerichts Erfurt bestätigen, bedeutet das für Dettmar de facto ein Berufsverbot. Darüber hinaus droht ihm der Verlust seiner Pension – und das nur, weil er seine Zuständigkeit überschritten haben soll.

Ich habe allerdings den Eindruck, dass es hier nicht um juristische Spitzfindigkeiten geht. Vielmehr erinnert mich der Fall Dettmar an das berühmte Mao-Zitat: „Bestrafe einen, erziehe hundert.“

Der Verteidiger von Christian Dettmar äußerte eine ähnliche Vermutung vor Gericht. Das Verfahren diene nur dazu, um „Andersdenkende mundtot zu machen“ (MDR).

Derweil titelt die Leipziger Volkszeitung: „Steigende Corona-Zahlen: Kommen Tests und Masken zurück?“. Wer also glaubt, der Spuk der vergangenen Jahre sei endgültig vorbei, könnte sich zu früh gefreut haben.

Denn wir werden leider von Politikern regiert, die das Volk bei jeder noch so intimen Sachfrage bevormunden wollen und den lieben, langen Tag nur damit beschäftigt sind, sich neue Verbote auszudenken. Gegen diesen freiheitsfeindlichen Geist müssen wir uns weiter wehren.

Die sächsische AfD-Fraktion hat seit Beginn der Corona-Krise unzählige Verfassungsklagen gegen die grundgesetzwidrigen Drangsalierungen der Bürger eingereicht. Bis heute wurde noch nicht eine dieser Klagen endgültig entschieden. Die Verfassungsrichter ducken sich weg, weil sie befürchten, bei regierungskritischen Urteilen berufliche Nachteile zu erleiden.

Ein Rechtsstaat, in dem die Richter derartige Ängste haben, ist kein funktionierender Rechtsstaat mehr. Die Unabhängigkeit der Justiz als dritte Gewalt im Staat ist bedroht, sobald Richter behandelt werden wie nun Christian Dettmar.

Aus unserer Sicht gibt es nur einen richtigen Weg, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen und mit dem Corona-Unrecht abzuschließen.

Wie in Slowenien müssen alle Corona-Strafen erlassen werden und alle bereits bezahlten Bußgelder müssen zurückerstattet werden.

Es versteht sich von selbst, dass zu dieser Corona-Amnestie auch gehören muss, alle politisch motivierten Kündigungen zurückzunehmen.

Statt einer Bewährungsstrafe hat Christian Dettmar eine Entschädigung verdient. Wir brauchen mehr mutige Richter wie ihn und nicht weniger.

Bis nächsten Sonntag,
Ihr Jörg Urban

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