Windräder vor der Haustür? (Weit) Weg damit!

Die sächsische AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die „10-H-Regel“ für alle Windräder (Drs. 8/2124).

Das heißt: Ein 200 Meter hohes Windrad muss mindestens 2.000 Meter Abstand zum ersten Wohnhaus aufweisen (10-fache Höhe).

AfD-Anfragen (z.B. Drs. 7/9356 und 7/9715) zeigen: Teilweise beträgt der Abstand wie bspw. in Grimma nur 500 Meter. Im Landkreis Leipzig unterschreiten 67 von 85 Windindustrieanlagen den „Mindestabstand“ von 1.000 Metern. Das sind 79 Prozent.

Im Landkreis Bautzen unterschreiten 58 von 89 Anlagen den „Mindestabstand“. In einem Fall beträgt der Abstand sogar nur 150 Meter.

Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete Jörg Dornau:

„Es gibt in Sachsen Dörfer, die von Windrädern regelrecht umzingelt sind. Das ist nicht nur ästhetisch unangenehm und verschandelt unsere schönen Landschaften. Es beeinträchtigt auch die Gesundheit der Anwohner und minimiert den Wert ihrer Immobilien.

Wir fordern deshalb die Einführung der 10-H-Regel, für die sich vor langer Zeit auch die CDU einmal eingesetzt hatte. Leider hat die CDU seitdem jedoch die Agenda der Grünen übernommen. Dem treten wir gemeinsam mit den vielen Bürgerinitiativen in Sachsen entschlossen entgegen.“

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