Asylbewerber wurden im letzten Jahr für rund 95.000 Euro vom Freistaat mit dem Taxi chauffiert. Außerdem erhielten Asylbewerber im letzten Jahr fast 2,5 Millionen Euro Taschengeld aus der sächsischen Staatskasse. Das ergaben die AfD-Anfragen (7/2005) und (7/2003).
André Barth, finanzpolitischer Sprecher und Anfragesteller, erklärt:
„Ich finde es unanständig, wenn Asylbewerber mit dem Taxi auf Kosten der Steuerzahler fahren dürfen. Sächsischen Bürgern, selbst wenn sie alt und gebrechlich sind, wird ein derartiger Service vorenthalten. Es darf jedoch keine Sonderregeln geben. Auch Asylbewerber können in Sachsen mit Bus und Bahn fahren.
Fragwürdig sind auch die 500.000 Euro für Flüge, die der Steuerzahler tragen muss. Da es sich nicht um die Abschiebekosten handelt, müssen es Flüge innerhalb von Deutschland sein.
Die 2,5 Millionen Euro Taschengeld für Asylbewerber müssen zudem komplett gestrichen werden. CDU-Ministerpräsident Kretschmer muss endlich diese Vollversorgung beenden. Es sind diese falschen Anreize, die Wirtschaftsmigranten nach Deutschland und Sachsen weiterreisen lassen, nachdem sie bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt oder sicheren Boden betreten haben. Neuankömmlinge müssen solange mit Sachleistungen versorgt werden, bis klar ist, ob sie wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen.“