Zum 1. April 2020 tritt im Freistaat Sachsen die neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Ziel der neuen Ausgangsbeschränkungen ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren, um weitere Ansteckungen zu verhindern.
Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Frank Peschel:
„Um Ausgangseinschränkungen und Kontaktverbote kommen wir wohl in den nächsten Wochen nicht herum. Jedoch wollen wir das nicht um den Preis der gleichzeitigen Lähmung jeglichen gesellschaftlichen Lebens, denn das beschränkt aktuell unsere Grundrechte massiv.
Die heimische Wirtschaft wird durch politische Entscheidungen zum Stillstand gezwungen, deren Auswirkungen wir heute noch nicht abschätzen können. Besonders hart trifft es dabei den sächsischen Mittelstand. Diese Unternehmen sind das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft und der Arbeitgeber hunderttausender Arbeitnehmer. Hier muss der Freistaat helfen, um die Unternehmen in unserem Land in dieser schwierigen Situation zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern.
So zahlt Bayern eine Soforthilfe bis zu 50.000 Euro an Unternehmen bis 250 Mitarbeiter. In Mecklenburg-Vorpommern können Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro beantragen.
Wir fordern von der Staatsregierung, dass hiesige Unternehmen mit 20 bis 250 Mitarbeiter eine nicht rückzahlbare Soforthilfe von 55.000 Euro erhalten. Zudem erwarten wir, dass die Finanzämter die bereits erhaltene Gewerbe- und Einkommenssteuer der Jahre 2018/ 2019 an die Unternehmen/ Gesellschafter zurückerstattet, um deren Liquidität zu sichern.
Gleichzeitig müssen die kleinen Unternehmen, insbesondere der lokale Einzelhandel, unterstützt werden. Daher fordern wir, dass der Freistaat deren Mietbürgschaft übernehmen soll, solange die Corona-Schutz-Verordnung gilt. Wir wollen damit sicherstellen, dass sowohl der Einzelhandel, als auch Vermieter, keinerlei Schaden durch die staatlichen Zwangsmaßnahmen erleiden.“