Bis Ende 2022 waren die sächsischen Behörden laut einem Bundesgesetz verpflichtet, 575 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren.
2026 ergab eine Studie jedoch, dass Sachsen mit der Umsetzung des sogenannten Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2013 wohl frühestens in 16 Jahren fertig wird.
Vor diesem Hintergrund hat der digitalpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Marko Winter, den aktuellen Stand abgefragt (Drs. 8/6728). Laut Auskunft der Staatskanzlei stehen bisher lediglich „103 landesweite Onlinedienste“ zur Verfügung.
Dazu erklärt Marko Winter:
„Die Digitalisierung der Verwaltung verläuft in Sachsen im Schneckentempo. Die Verantwortung dafür trägt CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer. Er ist kein Reformer, sondern ein Bremser. Er muss sich fragen lassen, warum die Digitalisierung trotz eines gigantischen Stellenaufbaus für diesen Bereich so schleppend vorangeht.
Erschreckend ist auch, wie selten die Onlinedienste genutzt werden. Wie meine Anfrage zum Beispiel zeigt, liegt der Digitalanteil bei Handwerksgründungen bei gerade einmal 0,7 Prozent (26 digitale Anträge gegenüber 3.631 auf Papier). Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass die digitale Beantragung bisher von vielen Bürgern und Unternehmen als umständlich empfunden wird.
Für viele Anträge ist es z.B. notwendig, vorher erst einen anderen Antrag zu stellen. Diese umständlichen Wege erinnern an den Behördenwahnsinn bei Asterix und Obelix mit dem Passierschein A38.“

