Der AfD-Gesetzentwurf für ein Sächsisches Landarztgesetz (Drs. 7/1941) wurde heute von den anderen Fraktionen abgelehnt. Dazu erklärt der wissenschaftspolitische Sprecher, Dr. Rolf Weigand:
„Bis 2035 wird sich die Mehrheit der deutschen Hausärzte in den Ruhestand verabschieden. Währenddessen gehen weiter drei von vier Bewerbern für ein Medizin-Studium leer aus. Es ist damit schon lange absehbar, dass es gerade in den ländlichen Regionen Sachsens zu einem eklatanten Ärztemangel kommen wird.
Wir haben deshalb bereits 2017 einen Antrag (Drs. 6/8490) für eine Landarztquote vorgelegt und gehen nun mit unserem Gesetz deutlich weiter als die Regierung, denn unser Ziel muss lauten, so viele intelligente Schüler wie möglich dafür zu begeistern, Arzt zu werden.
Nur auf die Abiturnote zu schauen, ist dabei zu kurz gegriffen. Medizinische Vorkenntnisse, soziale Kompetenzen und selbstverständlich auch die Identifikation mit dem Leben auf dem Land sollten auch berücksichtigt werden. Im Idealfall finden wir so hochmotivierte Abiturienten aus unseren ländlichen Regionen, die sich aus freien Stücken langfristig an ihre Heimat binden und sich dort nach ihrem Studium verwurzeln möchten. Natürlich ist es aber auch für Städter möglich, sich bewusst für den ländlichen Raum zu entscheiden.
Andere Bundesländer zeigen, dass eine Landarztquote wirkt. Umso unverständlicher ist die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs durch die Altparteien. Unser Vorschlag einer bevorzugten Vergabe von Medizinstudienplätze an Bewerber, die sich für einen Zeitraum von zehn Jahren verpflichten, in unterversorgten Gebieten zu arbeiten, ist am besten geeignet, den Ärztemangel weitreichend einzudämmen. Leider nehmen die Altparteien diese Aufgabe nicht ernst genug.“