Der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas Kirste, erkundigte sich mit einer Kleinen Anfrage (Drs. 7/7769) nach dem Gebrauch der „Gendersprache in sächsischen Ministerien“.
Die Regierung antwortete darauf, die Staatskanzlei und Ministerien würden eine „geschlechtergerechte Kommunikation (…) ohne Verwendung von Sonderzeichen“ anwenden. Einzige Ausnahme sei das Justizministerium von Katja Meier (Grüne). Hier seien in der Öffentlichkeitsarbeit Sonderzeichen erforderlich, um „in der fachlichen Arbeit speziell nicht-binäre Menschen sprachlich abzubilden“.
Dazu erklärt Thomas Kirste:
„Die Auskunft der Staatsregierung ist fehlerhaft. Unsere Fraktion hat den sprachlichen Wildwuchs in den Ministerien sehr gründlich dokumentiert. So spricht das CDU-geführte Finanzministerium von ‚Mitarbeiter/*innen‘. Das Sozialministerium kennt ‚Projektträger_innen‘ und im Kulturressort werden ebenfalls unter CDU-Verantwortung ‚Künstler*innen‘ und ‚Nachlasshalter*innen‘ adressiert.
Die Behauptung, das Justizministerium müsse Gender-Sprache verwenden, um nicht-binäre Menschen zu integrieren, ist ebenfalls Unfug. Das Justizministerium verwendete die Gender-Sprache schließlich nicht nur, um mit transgeschlechtlichen Personen zu kommunizieren, sondern auch im Bereich von Funktionsbezeichnungen (‚Pressesprecher:in‘).“
Hintergrund: Am 20. Juli forderte die sächsische CDU-Fraktion als Reaktion auf einen AfD-Antrag (7/1895), auf Gender-Sprache „in allen Bildungseinrichtungen“, der Verwaltung und in „öffentlich-rechtlichen Medien“ zu verzichten.