Wir klagen: 2G bedeutet Verfassungsbruch!

Die 36 Abgeordneten der sächsischen AfD-Fraktion haben am 12. November eine Klage gegen die neue 2-G-Regel eingereicht. Der Verfassungsgerichtshof muss nun im Eilverfahren eine sogenannte „abstrakte Normenkontrolle“ durchführen.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

„Die 2-G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus. Dieser Impfzwang ist verfassungswidrig. In Artikel 16, Absatz 2 der sächsischen Verfassung heißt es, niemand dürfe Experimenten unterworfen werden, wenn die freiwillige und ausdrückliche Zustimmung des Einzelnen fehlt.

Da die Corona-Impfstoffe bisher nur eine bedingte Zulassung haben, befinden wir uns aktuell noch im Experimentierstadium. Daher kollidiert die 2-G-Regel mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, das in Artikel 16 ausbuchstabiert zu finden ist.

Darüber hinaus ist die 2-G-Regel eine inakzeptable Ungleichbehandlung der Bürger. Sie stellt eine Diskriminierung der Ungeimpften dar. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spaltet damit unsere Gesellschaft. Unsere Klage soll dazu beitragen, diesen Riss wieder zu kitten.“

Hintergrund: In Artikel 16, Absatz 2 der sächsischen Verfassung heißt es: „Niemand darf grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und ohne seine freiwillige und ausdrückliche Zustimmung wissenschaftlichen oder anderen Experimenten unterworfen werden.“

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