Zur Entlastung des Strafvollzugs hat die sächsische AfD-Fraktion beantragt (Drs. 7/8205), „Haftstrafen im Heimatland vollstrecken“ zu lassen. Hintergrund ist, dass der Anteil ausländischer Häftlinge in den sächsischen Gefängnissen von 13,3 Prozent im Jahr 2010 sprunghaft auf 30,3 Prozent im Jahr 2021 gestiegen ist.
Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher, Dr. Volker Dringenberg:
„Ausländer, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen, sollen ausgewiesen werden. So steht es in klaren Worten im deutschen Aufenthaltsgesetz (§ 53). Leider wird das aber nur sehr selten in die Tat umgesetzt.
Von 2018 bis 2020 wurde aus Sachsen z.B. nur eine Person in einen Drittstaat überstellt, obwohl unsere Gefängnisse voll mit nordafrikanischen Straftätern sind. Selbst innerhalb der Europäischen Union funktioniert das System der Rückführung von verurteilten, ausländischen Straftätern kaum. 2020 wurden lediglich 20 EU-Ausländer in ihr Heimatland zurückgebracht.
Es ist also offensichtlich, dass die vorhandenen gesetzlichen Instrumente zur Rückführung ausländischer Straftäter nur unzureichend genutzt werden. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern.
In einem ersten Schritt ist es dazu notwendig, alle Überstellungsersuchen systematisch zu erfassen und auszuwerten. Wir wollen wissen, wie oft der Freistaat Sachsen überhaupt versucht, Straftäter in ihr Heimatland zu überstellen und warum die Rückführung so häufig scheitert. Bisher führt die Regierung dazu noch nicht einmal eine Statistik. Ihr Interesse an der Rückführung scheint also sehr gering zu sein.“