AfD legt Gesetzentwurf zu Mindestabstand von Windkraftanlagen vor

Mit einem neuen Gesetzentwurf (7/6705) will die AfD-Fraktion eine einheitliche 1.000-Meter-Regel für den Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern bewirken. Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher, Jan Zwerg:

„Seit sieben Jahren verschleppt der Freistaat Sachsen eine klare Regelung zum Mindestabstand von Windkraftanlagen. Währenddessen führte Bayern innerhalb weniger Monate die sogenannte 10-H-Regel ein. Sie besagt: Wenn ein Windrad z.B. 200 Meter hoch ist, muss der zehnfache Abstand, also in diesem Fall 2.000 Meter, zu Wohnhäusern gewahrt bleiben. Eine solche Regelung wünschen wir uns auf Bundesebene.

Bis es soweit ist, erwarten wir vom Freistaat Sachsen als absolutes Minimum die Einführung einer 1.000-Meter-Regel ohne Tricksereien. Das heißt: Die 1.000 Meter müssen in allen Fällen eingehalten werden und für alle Wohnhäuser gelten. Statt das erste Wohngebäude im Umkreis der Windkraftanlagen zu zählen, plant die CDU-geführte Regierung indes eine Mogelpackung, indem sie die 1.000 Meter erst bei ‚mehr als drei Wohneinheiten‘ anwenden will.

Das würde bedeuten, dass viele Einfamilienhäuser, die bisher idyllisch am Dorfrand liegen, nicht berücksichtigt werden und ein riesiger, 200 Meter hoher Windkraftturm in unmittelbarer Nähe ihres Grundstücks gebaut werden könnte. Das wollen wir unbedingt verhindern.

Zugleich lehnen wir den Bau von Windkraftanlagen in unseren Wäldern kategorisch ab. Somit stellt sich die generelle Frage, wie zukunftstauglich die Windkraft ist. Weil ihr Flächenbedarf immens ist und sie lediglich Zappelstrom liefert, setzen wir lieber auf die Kernkraft als eine verlässliche Technologie, bei der eine rasante Weiterentwicklung zu beobachten ist.“

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