Entschädigung für Impfschäden: Nach dem Stich im Stich gelassen!

Der AfD-Abgeordnete André Wendt deckte auf, dass allein im letzten Jahr 105 Anträge auf Entschädigung nach einer Impfung in Sachsen eingereicht wurden. Auf seine Nachfrage teilte die Regierung aktuell mit, dass bisher bereits acht Anträge abgelehnt und nur zwei anerkannt wurden (7/9462).

Offenbar lässt die Regierung die Impfgeschädigten im Regen stehen. Immerhin hat der Staat die Haftung für die nur bedingt zugelassenen Impfstoffe von den großen Pharmakonzernen übernommen. Nun zeigt er sich ungewöhnlich knausrig. Wahrscheinlich soll auch die noch laufende Impfkampagne nicht gestört werden.

Eine uns vorliegende Ablehnung argumentiert z.B., dass der fünf Tage nach der Impfung Verstorbene nur eine Impfung erhalten habe. Der Behörde wären aber nur Todesfälle nach einer zweiten Impfung bekannt.

„Wir müssen den Opfern von Impfschäden weiter eine Stimme geben“, verspricht André Wendt. „Wir haben bereits beantragt, die Nebenwirkungen gründlich zu untersuchen, Ärzte für Schäden zu sensibilisieren und den Betroffenen Hilfsangebote zu machen (7/8500). Regierung, Medien und Krankenkassen dürfen die Impfschäden nicht länger tabuisieren.“

Hintergrund: In der Anhörung zu unserem Antrag sprach der bekannte Pathologe Prof. Dr. Arne Burkhardt zu obduzierten Impfschäden: https://www.youtube.com/watch?v=FsbK6FW2W58&t=2s

 

 

 

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