Gegen Blackouts sind sächsische Gefängnisse nur drei Tage gewappnet

Auf einen Blackout sind die sächsischen Gefängnisse schlecht vorbereitet. Laut AfD-Anfrage (7/11299) kann die Notstrom-Versorgung in sieben von zehn Haftanstalten maximal 80 Stunden aufrechterhalten werden. Ungeklärt wäre dann die Unterbringung von ca. 1894 der insgesamt 2804 Häftlinge (7/7266). Im Gefängnis Regis-Breitingen gehen bereits nach 50 Stunden die Lichter aus, in Leipzig mit dem Haft-Krankenhaus nach 60 Stunden.

Dann funktionieren die technischen Sicherheitseinrichtungen nicht mehr. In diesem Fall muss der Anstaltsleiter versuchen, die Straftäter in einer anderen Haftanstalt unterzubringen oder er kann die „Vollstreckung“ der Haftstrafe „unterbrechen“.

Dr. Volker Dringenberg, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Ein großflächiger Blackout würde die sächsische Justiz vor ernste Probleme stellen. Bereits nach drei Tagen müssten zwei Drittel aller sächsischen Häftlinge umverteilt oder entlassen werden. Da in den verbleibenden Gefängnissen aber kaum Platz ist, stellt sich die Frage, was passiert mit den rund 1.900 verurteilten Straftätern? Wohin mit Schwerkriminellen oder Personen in Sicherheitsverwahrung?

Darauf muss die grüne Justizministerin Katja Meier eine Antwort finden. Erst kürzlich hat die Freie Presse darüber berichtet, dass es auch in Sachsen zu einem Blackout kommen kann. Bei einem längeren Stromausfall ist die innere Sicherheit generell gefährdet. Dann dürfen nicht zusätzlich freigelassene Häftlinge die Situation verschärfen.“

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