Geschlechtsänderung bei Kindern gegen den Willen der Eltern? Niemals!

CDU und SPD wollten in dieser Legislaturperiode sogenannte „Kinderrechte“ im Grundgesetz verankern. Dieser Plan ist nun vorerst gescheitert. Dazu erklärt der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Dr. Joachim Keiler:

Kinder sind bereits heute grundrechtsfähig. Zusätzliche Kindersonderrechte würden deshalb auf eine Beschneidung der Befugnisse der Eltern hinauslaufen. Das ist sehr gefährlich: Pubertierende Jugendliche, die sich gerade in einer schwierigen Orientierungsphase befinden, könnten dann z.B. gegen den erklärten Willen ihrer Eltern auf eine Geschlechtsumwandlung pochen. Grüne und die FDP unterstützen offensiv solche Pläne.

Zudem stimmt es mich nachdenklich, dass im Zuge der Gender-Debatte der letzten Jahre die Zahl der Jugendlichen, die sich eine Geschlechtsänderung wünschen, weltweit massiv nach oben geschnellt ist. Diese politisch vorangetriebene Verwirrung müssen wir aufhalten und beenden.

Daher ist es ein erfreulicher Etappensieg, dass Kinderrechte nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden. Unsere Fraktion hatte dazu erst im März einen Antrag (Drs. 7/5785) gestellt und sich im Plenum vehement dagegen gewehrt, das gut austarierte Dreiecksverhältnis zwischen bereits heute bestehenden Kinderrechten, Elternrechten und staatlichen Befugnisse aus dem Gleichgewicht zu bringen.

Kinder dürfen nicht zum Spielball ideologischer Interessen werden. Deshalb setzen wir uns für den Schutz der gesamten Familie ein, wie er im Grundgesetz in Artikel 6 sinnvoll geregelt ist.“

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