Gesetzliche Unfallversicherung: Maske nur mit Pause!

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt, dass Träger eines Mund-Nasen-Schutzes nach zwei Stunden mittelschwerer Arbeit eine Erholungszeit von 30 Minuten ohne Maske erhalten. Bei leichter Arbeit wird eine Pause nach drei Stunden nötig.

Thomas Prantl, AfD-Landtagsabgeordneter, erklärt:

„Was für Arbeitnehmer gilt, muss für alle Bürger gelten. Wenn die Staatsregierung massiv in die Grundrechte eingreift und eine Maskenpflicht in vielen Bereichen verhängt, müssen die gesundheitlichen Gefährdungen endlich berücksichtigt werden. Hier muss die Regierung nachbessern und Erholungszeiten ohne Maske nach längerem Tragen verbindlich einführen.

Betroffen sind vor allem Schüler der elften und zwölften Klassen, die in den Pausen und auch im Unterricht Masken tragen müssen. Teilweise dürfen die Schüler die Maske sogar im Sportunterricht nicht ablegen, was bei körperlicher Betätigung zu eklatanten Sauerstoffmangel führen kann. Ich erwarte von der CDU-geführten Staatsregierung, diesen gefährlichen Auswüchsen einen Riegel vorzuschieben und die Erholungszeiten in der Corona-Schutz-Verordnung festzuschreiben.“

Die AfD setzt sich weiter für ein freiwilliges Tragen der Maske ein und für besseren Schutz von Hoch-Risikogruppen. Diese Vorschläge wurden aber von allen Parteien im Landtag abgelehnt.“

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!