Gutachten: AfD-Antrag für U-Ausschuss zulässig!

Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung erklärt der AfD-Abgeordnete Dr. Joachim Keiler:

„Damit alle Fraktionen im Sächsischen Landtag am Freitag dem Untersuchungsausschuss zur rechtswidrigen Fördermittelvergabe im SPD-Sozialministerium von Petra Köpping bedenkenlos zustimmen können, haben wir einer semantischen Veränderung des Titels unseres Einsetzungsantrages zugestimmt.

Der Titel wird lauten: ‚Mutmaßlich rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen im Verantwortungsbereich von Staatsministerin Köpping‘.

Wir erwarten dann, dass CDU, Grüne und SPD im Untersuchungsausschuss alles dafür tun, um die rechtswidrigen Vorgänge und die Begünstigung von Asyl-Vereinen aus dem linken Spektrum aufzuklären.

Die AfD hat der Wortänderung zugestimmt, um eine sachbezogene, konstruktive und anständige Aufklärungsarbeit im Parlament zu ermöglichen. Von den anderen Fraktionen erwarten wir nun ebenfalls einen anständigen Umgang mit der AfD. Das war in den letzten Wochen leider nicht der Fall.“

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!