Zum Jubiläum „30 Jahre Sächsische Verfassung“ erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:
„Alles in allem haben wir eine exzellente Verfassung, deren Kerngedanken wir weiter stärken müssen. So wird etwa in Artikel 3 weitsichtig festgeschrieben, dass die Gesetzgebung sowohl dem Landtag als auch direkt dem Volk zustehe.
Die Verfassung ist das Fundament unserer politischen Ordnung. Ihr entsprechend gilt es auch zu handeln. Leider scheint das die Regierung jedoch sehr häufig zu vergessen. In den zurückliegenden zwei Jahren betraf das insbesondere die Versammlungsfreiheit und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Darüber hinaus finden sich in unserer Verfassung die Erziehung der Jugend zur Heimatliebe, die herausragende Bedeutung von Ehe und Familie sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Es ist falsch, diese Eckpfeiler unserer Gesellschaft in Frage zu stellen und stattdessen ideologische Ziele wie den Klimaschutz in der Verfassung verankern zu wollen, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.
Änderungsbedarf besteht an ganz anderen Stellen: So wünschen wir uns eine deutliche Absenkung der Hürden für Volksabstimmungen (Art. 71/72), eine Verkleinerung des Landtags (Art. 41) und eine Abschaffung der lebenslangen Dauerversorgung von ehemaligen Staatssekretären durch Artikel 59 (vgl. Drs. 6/16860).“