Junge Familien auch nach Ablauf des Elterngeldes unterstützen!

Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zum Ausbau des Landeserziehungsgeldes erarbeitet (Drs. 7/10159). Junge Familien sollen darauf für ihre Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres als Alternative zum Kindergartenplatz zurückgreifen können.

Das Landeserziehungsgeld soll 67 Prozent des Einkommens aus der Erwerbstätigkeit vor der Geburt betragen – mindestens jedoch 750 Euro und maximal 1.500 Euro. Für Familien mit mehreren kleinen Kindern ist ein Geschwisterbonus vorgesehen.

Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Dr. Rolf Weigand:

„Der Freistaat Sachsen will in den nächsten beiden Jahren seine Ausgaben um 5,5 Milliarden Euro erhöhen. Damit werden neue Lehrer und Polizisten finanziert, aber auch die Verwaltung wird immer weiter aufgebläht.

Wir brauchen keine aufgeblähte Verwaltung, sondern müssen das Geld zur Förderung junger Familien mit Kindern einsetzen. Das von uns konzipierte Landeserziehungsgeld würde z.B. nur zu einer jährlichen Mehrbelastung des sächsischen Haushalts in Höhe von 144 Millionen Euro führen, aber endlich Familien stärken.

Familien hätten dann eine wirkliche Entscheidungsfreiheit, ob sie ihre Kleinen zunächst zu Hause selbst betreuen möchten oder in eine Kita geben. Auf jeden Fall wäre das ein wichtiges Puzzleteil, um aus Sachsen ein familienfreundliches Land mit deutlich mehr Kindern zu machen.“

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