Die Sächsische Zeitung berichtet aktuell unter der Überschrift „Millionen-Strafe für alte Kläranlagen“ über eine Kleine Anfrage (Drs. 7/1978) unseres Abgeordneten Thomas Thumm. Brisant daran: Während der grüne Umweltminister Wolfram Günther für seine rechtswidrige Kläranlage nicht einen Cent an Bußgeld zahlen musste, traf es fast 2.000 Sachsen sehr hart.
Weil sie die fristgerechte Umrüstung ihrer Anlagen genauso wie Günther versäumten, wurden sie zur Zahlung von Ordnungsgeldern in einer Gesamthöhe von 970.293,88 Euro aufgefordert. 501 Ordnungsgeldverfahren wurden dabei sogar mit „Zwangsmaßnahmen durchgeführt“, bestätigt das zuständige Ministerium. Zwölfmal wurde Erzwingungshaft angeordnet.
Betroffen davon war z.B. der 68-jährige Rentner Jürgen Haß aus Reichenbach im Landkreis Zwickau. Für die Modernisierung seiner Kleinkläranlage musste er sich hoch verschulden. Da die Umrüstung jedoch zu spät erfolgte, kannten die Behörden kein Erbarmen. Das Ende des Liedes: Jürgen Haß musste im März für einige Tage ins Gefängnis.
Für Wolfram Günther, der erst kürzlich zum Minister befördert wurde, gelten da anscheinend andere Regeln. Er meint, es reiche aus, seine Kleinkläranlage bis zum Endes dieses Jahres umzurüsten. Fünf Jahre Verspätung scheinen für grüne Minister erlaubt zu sein. Einfache Bürger dagegen müssen für das gleiche Vergehen blechen oder werden in Haft gesteckt.
Günther hatte 2015 im Sächsischen Landtag übrigens großspurig angemahnt, man müsse das mit den Kleinkläranlagen „irgendwann hinbekommen“. Sie seien schließlich „wichtig“. 2016 beschlich ihn dann anscheinend das ungute Gefühl, dass vielleicht doch auch für ihn die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten könnten. Wohl deshalb fragte er bei der Staatsregierung nach (Drs. 6/4011), welche Strafen in solchen Fällen verhängt werden.
Die Antwort kennen wir jetzt dank der Kleinen Anfrage von Thomas Thumm.