Per Verordnung hat die Bundesregierung zum Ende des Jahres 2024 den Betrieb von sogenannten „Einzelraumfeuerungsanlagen“ (z.B. Kamine und Kachelöfen) verboten, sofern sie zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden. Nur mit einer teuren Nachrüstung lässt sich die Stilllegung umgehen.
In Sachsen …
