Sicherheitsvorkehrungen für Esmail Al A. unzureichend!

Am 9. Juni wurde der islamistische Gefährder Esmail Al A. aus der Haft entlassen. Um das von ihm ausgehende Risiko für die Sicherheit einschätzen zu können, reichte die AfD-Fraktion im Innenausschuss einen umfangreichen Fragenkatalog ein. Zu den nun vorliegenden Antworten erklärt der innenpolitische Sprecher, Sebastian Wippel:

„Die Sicherheitsbehörden gehen mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass Esmail Al A. in absehbarer Zeit ‚erneut in strafbarer Weise‘ in Erscheinung treten könnte. Vor allem befürchtet man, dass er sich wiederum für die Terror-Organisation des ‚Islamischen Staates‘ engagieren könnte. Er scheint also auch nach seiner Haftentlassung ein zutiefst überzeugter Islamist zu sein, der terroristische Methoden bewerben kann. Und wer sagt, dass er nicht selbst zum Attentäter wird?

Vor diesem Hintergrund hätte ich mir härtere Sicherheitsvorkehrungen gewünscht. Leider wurde der Einsatz einer elektronischen Fußfessel vom Oberlandesgericht Dresden abgelehnt. Fragwürdig ist zudem, wie eine Kontaktaufnahme zum Islamischen Staat bzw. anderen Terroristen verhindert werden soll. Esmail Al A. wurde zwar auferlegt, sich keinen Zugang zu islamistischen Inhalten zu verschaffen. Das Internet darf er jedoch nutzen.

Mit Sorge sehe ich darüber hinaus, dass Esmail Al A. Alltagsgegenstände wie z.B. Messer zu Waffen umfunktionieren könnte. Der Umgang mit diesen Alltagsgegenständen wurde ihm ausdrücklich nicht verboten, was sehr bedauerlich ist. Unterm Strich bleibt somit eine massive Gefährdung für die Sicherheit in Sachsen.

Aus diesem Grund fordere ich CDU-Innenminister Roland Wöller abermals dazu auf, sich auf Bundesebene für ein Ende aller Abschiebehindernisse bei verurteilten Straftätern einzusetzen. Menschen wie Esmail Al A. ist es aus meiner Sicht sehr wohl zuzumuten, nach Syrien abgeschoben zu werden. Menschen für einen Weg in den Tod zu rekrutieren, war für ihn auch kein Problem.“

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