Im Jahr 2000 brachte die damals oppositionelle SPD einen Gesetzentwurf ein (Drs. 3/1414), in dem sie anregte, „die Präsidenten der obersten Landesgerichte durch den Landtag“ und „alle anderen Richter durch einen zu bildenden Richterwahlausschuss“ wählen zu lassen. Ziel des Gesetzes war es, „die richterliche Unabhängigkeit zu sichern“.
Die AfD hat diesen Gesetzentwurf nun erneuert und leicht modifiziert (Drs. 7/13479). Der Landtag wird sich damit am 1. Juni befassen. Dazu erklärt Dr. Volker Dringenberg, rechtspolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion:
„Es gibt in Deutschland leider Tendenzen einer politisch nicht gänzlich unabhängigen Justiz. Viele Richter urteilen, z.B. zu Corona-Verordnungen und Bußgeldern gegenüber Spaziergängern, auffällig im Sinne der Regierung. Es ist erfreulich, dass die sächsische SPD-Fraktion bereits vor über 20 Jahren gegen dieses Problem vorgehen wollte und vorschlug, das Band zwischen Exekutive und Judikative zu lockern, indem die Präsidenten der obersten Landesgerichte zukünftig vom Landtag gewählt werden sollen.
Die inzwischen an der Regierung beteiligte SPD sollte nun zu ihrem Gesetz stehen. Andernfalls würde der Eindruck entstehen, dass sie die Unabhängigkeit der Justiz nur stärken wollte, solange sie in der Oppositionsrolle war.“