Wegweisendes Urteil aus Karlsruhe: Sächsische Schuldenpolitik war ebenfalls verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in Karlsruhe entschieden, dass die Zweckentfremdung von Corona-Geldern für den Klimaschutz „unvereinbar“ mit dem Grundgesetz war.

Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, André Barth:

„Der Freistaat Sachsen hat die Corona-Kredite ebenfalls missbraucht, um die eigene Klima-Politik zu finanzieren. Wir haben deshalb im Jahr 2022 beim Verfassungsgerichtshof eine abstrakte Normenkontrolle zum Coronabewältigungsfondsgesetz auf den Weg gebracht.

Leider wurde über diese Klage bis heute nicht entschieden. Nach dem Urteil aus Karlsruhe ist nun aber klar: Auch die sächsische Finanzpolitik war verfassungswidrig. Somit hat es heute nicht nur für die Ampel-Koalition in Berlin eine Klatsche gegeben, sondern auch für die Regierung Kretschmer.“

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