Widerrechtliche Datensammlung beim Verfassungsschutz?

In der Sächsischen Zeitung erschien heute ein Beitrag mit dem Titel: „Das große Löschen“. In diesem wird dem neuen Präsidenten des sächsischen Verfassungsschutzes, Dirk-Martin Christian, vorgeworfen, er wollte seinen Amtsvorgänger, Gordian Meyer-Plath, dazu anhalten, Daten von sächsischen AfD-Abgeordneten zu löschen. Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Sollte der Verfassungsschutz größere Datensammlungen über AfD-Abgeordnete angelegt haben, wäre dies unvereinbar mit der geltenden Rechtslage! Es stellen sich viele offene Fragen. Fakt ist allerdings: In dem vorliegenden Artikel geht es offensichtlich einzig und allein darum, den neuen Verfassungsschutzchef zu demontieren. Die SZ hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, es auch nur ansatzweise danach aussehen zu lassen, dass sie neutral in dieser Sache berichten würde. Wenn Herr Christian zur Begrenzung der Datensammlung mit dem ‚besonders geschützten Mandat der Abgeordneten‘ argumentieren sollte, dann hat er damit auch vollkommen Recht. Es entspricht der Gesetzeslage. Landtagsabgeordnete dürfen nicht einfach so überwacht werden.

Es wäre allerdings höchst erstaunlich und kaum zu glauben, wenn das Innenministerium eine plötzliche Wesenswandlung durchgemacht hätte und der sächsische Verfassungsschutz nicht mehr politisch instrumentalisiert würde.

Viel wahrscheinlicher ist ein rein wahltaktisches Manöver. Die AfD steht in Sachsen in den Wahlumfragen erfreulich stabil. Offensichtlich dämmert es der CDU, dass die Sachsen resistenter gegen Manipulationsversuche durch Medien und Altparteien sind, als gedacht.

Eine weitere Verschärfung der Gangart gegen die AfD im Freistaat würde momentan also die Gefahr für die CDU mit sich bringen, dass sich noch mehr Bürger von dieser abwenden und mit der AfD sympathisieren. Das, was in manch anderen Bundesländern ggf. funktioniert, wird in Sachsen zum Bumerang.“

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